Das Betriebspraktikum Erste Schritte in die Arbeitswelt

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Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

unsere Schule bietet seit Jahren den Schülerinnen und Schülern der 9. Klassen und seit diesem Jahr auch den zukünftigen Abiturienten der 11. Klassen die Möglichkeit ein Betriebspraktikum durchzuführen. Grundlage für das Praktikum ist der Thüringer Lehrplan für Wirtschaft und Recht und Sozialkunde an Gymnasien. Es ist außerdem fester Bestandteil des schulischen Konzepts zur beruflichen und arbeitsweltlichen Orientierung und der Schuljahresgesamtplanung. Das Betriebspraktikum ermöglicht den Schülerinnen und Schülern erste exemplarische Einsichten in den Alltag der Arbeits- und Wirtschaftswelt. Auf der Grundlage eigener Tätigkeiten sollen sie unter den Bedingungen eines bestimmten Berufsfeldes ihre Neigungen und Fähigkeiten erproben und dabei Informationen über Arbeitsplätze, Arbeitsvorgänge und Arbeitsbedingungen sowie den inneren Aufbau eines Betriebes und dessen Verflechtung im Wirtschaftsraum sammeln und darstellen. Nicht zuletzt soll durch das Betriebspraktikum für die Schülerinnen und Schüler eine spätere Berufswahl erleichtert werden, indem sie eigene praktische Erfahrungen in einem Unternehmen sammeln können. Im Rahmen des Wirtschafts- und Sozialkundeunterrichtes erfolgt im Anschluss an das Praktikum eine Auswertung. Dazu sollen die Schülerinnen und Schüler einen Praktikumshefter führen und im Unterricht ihre Erfahrungen den übrigen Schülern darlegen.

 

Rechtliche Aspekte:

Das Betriebspraktikum ist eine schulische Veranstaltung. Unterrichtsort ist der Betrieb. Das Betriebspraktikum begründet weder ein Ausbildungs- noch Beschäftigungsverhältnis. Es dient ausschließlich Zwecken der Erziehung und des Unterrichts. Im Zusammenhang mit dem Praktikum darf keine Werbung für Ausbildungs- und Arbeitsstellen erfolgen. Die Zahlung eines Entgeltes an die Schülerinnen und Schüler ist nicht zulässig, ebenso finanzielle Forderungen des Betriebes an das Staatliche Gymnasium Kölleda bzw. an den Schulträger. Der Praktikumsbetrieb kann sich in der Nähe der Schule oder des Wohnortes befinden. Für die Durchführung eines Betriebspraktikums außerhalb des Landkreises Sömmerda ist ein Antrag bei der Schulleiterin zu stellen.

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