Das Betriebspraktikum soll allen Schülern exemplarisch Einsicht in das Arbeits-, Berufs- und Wirtschaftsleben vermitteln. Die so gewonnenen Erfahrungen sollen zu einer selbstständigen Berufswahl der Schüler beitragen.
Das Betriebspraktikum ist eine schulische Veranstaltung.
Unterrichtsort ist der Betrieb. Das Betriebspraktikum begründet weder ein Ausbildungs- noch Beschäftigungsverhältnis. Es dient ausschließlich Zwecken der Erziehung und des Unterrichts. Im Zusammenhang mit dem Praktikum darf keine Werbung für Ausbildungs- und Arbeitsstellen erfolgen.
Die Zahlung eines Entgeltes an die Schüler ist nicht zulässig, ebenso finanzielle Forderungen des Betriebes an das Staatliche Gymnasium Kölleda bzw. an den Schulträger.
Der Praktikumsbetrieb sollte sich möglichst in der Nähe der Schule oder des Wohnortes befinden. Für die Durchführung eines Betriebspraktikums außerhalb des Landkreises Sömmerda ist ein Antrag bei der Schulleiterin zu stellen.
Vertrag | Beurteilungsbogen |
Merkblatt | Fahrtkostenabrechnung |
Praktikumsmappe | |
Was soll enthalten sein? | Bewertung |